Wer einen Kredit abgeschlossen hat, zahlt diesen mitunter viele Jahre lang bei seiner Bank ab. Doch was tun, wenn man in eine finanzielle Notlage gerät – zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit – und den Kredit nicht mehr tilgen kann? Situationen, in die aktuell viele Menschen unmittelbar schlittern. Sei es, weil sie durch Covid und gesundheitliche Folgeerscheinungen nicht mehr in der Lage sind, ihrem Beruf nachzugehen. Oder weil sie ihren Job verloren haben. Oder – im schlimmsten Fall – durch Covid den Hauptverdiener in ihrer Familie verloren haben. Um diesen finanziellen Nöten vorzubeugen, ist schon bei Kreditaufnahme ein zusätzliches Sicherheitsnetz eine gute Empfehlung. Eine Restkredit-Versicherung bietet einen solchen Schutz.
Die Restkredit-Versicherung (RKV) – auch Restschuldversicherung oder Kreditlebensversicherung genannt – greift dann, wenn der Kreditnehmer sein Darlehen nicht wie vereinbart zurückzahlen kann, beispielsweise nach Jobverlust oder während einer Arbeitsunfähigkeit. Die Versicherung übernimmt dann für einen festgelegten Zeitraum die Kreditraten. Auch die Angehörigen sind geschützt, sollte der Kreditnehmer versterben. Dann übernimmt die RKV die ausstehenden Kreditraten komplett und kann so dabei helfen, einer Überschuldung, einer Privatinsolvenz oder, ganz konkret, der Zwangsversteigerung einer Immobilie vorzubeugen.
Die Restkredit-Versicherung ist stets direkt an einen Kredit gebunden, kann nur mit einem Kredit abgeschlossen werden und hat die gleiche Laufzeit wie der Kredit. Daher ist der Anbieter der Versicherung meist nicht frei wählbar.
Die Postbank bietet bei der Kreditvergabe einen solchen Schutz. Als LifeStyle Protection Versicherungen, Versicherungspartner der Postbank und einer von wenigen Restkredit-Versicherern in Deutschland, sind wir Produktgeber dieser RKV. Wir sind einer von wenigen Restkredit-Versicherern in Deutschland, die der „freiwilligen Selbstverpflichtung der Restkreditversicherer“ beigetreten sind.